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saguf-Stellungnahmen in Anhörungsverfahren Totalrevision der Forschungs- und Innovationsförderung (FIFG und V-FIFG)

Die saguf beteiligte sich seit 2010 aktiv in den Anhörungsverfahren zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) und dessen Verordnung.

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Die saguf-AG Innovation für Nachhaltige Entwicklung (AG IfNE) beteiligte sich seit 2010 aktiv in den Anhörungsverfahren zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) und dessen Verordnung. Ihre Stellungnahmen zielten massgeblich auf eine eine angemessene Verankerung der nachhaltigen Entwicklung (nach Artikel 2 der BV) und der Nachhaltigkeit (nach Artikel 73 der BV) in den vorliegenden Gesetzes- und Verordnungsentwürfen ab.

Die saguf freut sich, dass die nachhaltige Entwicklung im Gesetz und auf Verordnungsstufe explizit verankert werden konnte.

Auf Verordnungsstufe gibt es dazu folgenden Artikel:

3. Abschnitt: Nachhaltige Entwicklung

(Art. 6 Abs. 3 Bst. a FIFG)

Art. 60

1 Die Förderorgane verlangen im Rahmen der Gesuchsverfahren Angaben über den Beitrag der Projekte zur nachhaltigen Entwicklung.

2 Die Forschungsförderungsinstitutionen und die Bundesverwaltung geben im Rahmen ihrer Berichterstattung nach Artikel 52 FIFG sowie die KTI in ihrem Tätigkeitsbericht Auskunft darüber, wie sie bei der Erfüllung ihrer Fördertätigkeit die Bundesziele für eine nachhaltige Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt berücksichtigt haben.

KTI-Beitragsreglement wird festgehalten:

Art. 4 Beitragsgesuche

3 Der Projektbeschrieb muss eine ausreichende Grundlage für die fachlich-wissenschaftliche und die wirtschaftliche Beurteilung der geplanten Arbeiten darstellen sowie Angaben zu den Fördervoraussetzungen nach Artikel 19 Absatz 2 FIFG beinhalten. Er muss namentlich Auskunft geben über:

a. den Innovationsgehalt, gemessen am aktuellen Stand der Forschung und der Technologie sowie an der Konkurrenzsituation am Markt;

b. die Projektablaufplanung, die quantitativen Ziele und die Umsetzungsplanung zur Erreichung des angestrebten wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzens;

c. die zur Bearbeitung des Projekts nötigen personellen und materiellen Ressourcen;

d. die Kompetenzen der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, die zur erfolgreichen Durchführung des Projekts erforderlich sind;

e. den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.

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